Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie einige der Fragen, die uns als Fahrschullehrer am häufigsten gestellt werden. Zu jeder Frage finden Sie die Antwort, die wir dem Fahrschüler, der die Frage gestellt hat, gegeben haben.

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In der Schweiz sind Sie im Allgemeinen nicht verpflichtet, bei der zweiten, dritten oder vierten Ausfahrt die innere Fahrbahn zu benutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch Verkehrsschilder angezeigt.

Wenn die Einfahrt in den Kreisverkehr zweispurig ist, bleiben Sie auf der rechten Spur, wenn Sie auf der linken Spur sind, nehmen Sie die innere Spur des Kreisverkehrs. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr nehmen Sie ebenfalls die entsprechende Spur.

Nach § 49 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung müssen Fußgänger die Fahrbahn vorsichtig und auf dem kürzesten Weg überqueren und dabei, falls vorhanden, Fußgängerüberwege benutzen. Auf Fußgängerüberwegen haben Fußgänger Vorfahrt, dürfen diese aber nicht plötzlich betreten. Darüber hinaus müssen Fußgänger gemäß Artikel 47 der Straßenverkehrsordnung Fußgängerüberwege benutzen, wenn diese innerhalb von 50 Metern vorhanden sind; andernfalls dürfen sie die Fahrbahn vorsichtig und auf dem kürzesten Weg überqueren.

Daher ist es wichtig zu beachten, dass Fußgänger außerhalb von Fußgängerüberwegen keine Vorfahrt haben. Es ist jedoch immer ratsam, Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.