Allgemeine Geschäftsbedingungen (T&C)

Für die Fahrschule LugaDrive von Nasir A. Dawood gelten die folgenden allgemeinen Bedingungen.

Krankheit, Verhinderung, Abwesenheit
Vereinbarte Fahrstunden müssen jederzeit eingehalten werden.
Bei Krankheit oder kurzfristiger Absage kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
Absagen müssen 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder schriftlich erfolgen, sonst wird die Stunde in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für das Nichterscheinen.

Es ist ratsam, etwa 5 Minuten vor Beginn der Stunde am vereinbarten Ort zu sein. Wenn keine telefonische Nachricht vorliegt, warte ich maximal 10 Minuten nach Beginn der Stunde, danach gilt es als Abwesenheit.

Fahrstunden
Zu jeder Fahrstunde muss ein gültiger Führerschein für Fahrschüler mitgebracht werden.
Wenn möglich, beginnen und enden die Fahrstunden am Ort der Wahl des Fahrschülers.
Die Fahrstunde dauert 50 Minuten, einschließlich des anfänglichen Theorieteils und der abschließenden Beurteilung.

Die Fahrschule ist berechtigt, Fotos von Ihnen zu veröffentlichen. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, teilen Sie dies bitte dem Fahrlehrer in der ersten Unterrichtsstunde mit.

Kosten der Fahrstunden
Fahrstunden können mit Bargeld, TWINT, Kredit-/Debitkarte oder Kryptowährungen am Ende jeder Stunde bezahlt werden. Die ausgestellten Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bezahlt werden.

Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Verwaltungsgebühr von CHF 20.

Bei Zahlung mit Kredit-/Debitkarte wird ein Aufschlag von 2 % erhoben.

Die Kosten für die Prüfungslektion entsprechen dem Preis von zwei normalen Lektionen, ohne Gebühren des Strassenverkehrsamtes.

Am Tag der Fahrprüfung müssen alle ungedeckten Halterungen bezahlt werden. Sollten noch offene Posten vorhanden sein, behält sich lugadrive das Recht vor, das Fahrzeug für die Dauer der Prüfung nicht zur Verfügung zu stellen (außer für Nutzer des Hakuna Patentata-Angebots).

Der Preis für eine 50-minütige Lektion wird auf lugadrive.ch veröffentlicht.

Anmeldung zur Fahrprüfung
Im Prinzip entscheidet der Fahrlehrer ÃŒber den Termin fÃŒr die praktische FahrprÃŒfung.
FÃŒr die ersten beiden FahrprÃŒfungen kann sich der FahrschÃŒler auch selbst anmelden, wenn er sich mit dem Fahrlehrer nicht auf einen Termin einigen kann. Nur die dritte und alle weiteren praktischen Fahrprüfungen bedürfen nach dem Gesetz der Zustimmung eines Fahrlehrers, der mit seiner Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt.

Der Fahrschüler hat jederzeit das Recht, den Fahrlehrer zu wechseln.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.